Haben Sie Fragen?

Benützen Sie doch einfach unser Kontaktformular

Kontaktformular

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. GELTUNG
    1. Die Bürotechnik Kirchner GesmbH wird in der Folge BTK und der Auftraggeber Kunde genannt.
    2. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma BTK erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
    3. Die Firma BTK ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
  2. ANGEBOTE, VERTRAGSABSCHLUSS
    1. Angebote der Firma BTK sind freibleibend und unverbindlich.
    2. Angebote oder Bestellungen der Kunden nimmt die Firma BTK durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung des Kaufgegenstandes oder durch Erbringung der Leistung an.
    3. Die in Katalogen, Preislisten, Broschüren, Firmeninformationsmaterialien, Prospekten, in Rundschreiben, Werbeaussendungen oder anderen Medien angeführten Informationen über die Leistungen und Produkte der Firma BTK sind unverbindlich, soweit diese nicht ausdrücklich als schriftlich zum Vertragsinhalt erklärt werden.
    4. Kostenvoranschläge der Firma BTK sind grundsätzlich ohne Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit erstellt.
  3. PREISE
    1. Alle von uns genannten Preise sind Tagespreise und sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.
    2. Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die Preise laut der zum Zeitpunkt des Vertragabschlusses gültigen Preisliste ab Auslieferungslager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten, sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden.
  4. ZAHLUNG
    1. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen sind Rechnungen der Firma BTK sofort fällig und ohne Abzug spesenfrei zahlbar.
    2. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch die Firma BTK . Zahlungsverzug hat zur Folge, dass mit sofortiger Wirkung sämtliche Zahlungserleichterungen und Rabatte erlöschen, und schriftliche Forderungen der Firma BTK sofort fällig werden. Weiters werden bei Zahlungsverzug Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe und Spesen verrechnet. Bei Vereinbarung von Teilzahlung (Mietgebühren), tritt bei Nichteinhaltung eines Zahlungstermins Terminverlust und damit sofortige Fälligkeit des gesamten noch ausstehenden Restbetrages ein.
  5. MAHN- UND INKASSOSPESEN
    1. Nach erfolgloser zweiter Mahnung sind wir berechtigt ein Inkassobüro zu beauftragen.
    2. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Kunde, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,00 zu bezahlen.
  6. KONKURS UND ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT
    1. Im Konkursfall oder bei Eintritt von Zahlungsunfähigkeit des Kunden ist die BTK jederzeit berechtigt, ihr Eigentum auf Kosten des Kunden zurückzuholen, und der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
  7. EIGENTUMSVORBEHALT
    1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allfälligen Zinsen und Eintreibungskosten, bei Wechselzahlung bis zur erfolgten Einlösung des Wechsels, uneingeschränktes Eigentum der Firma BTK.
    2. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, die Ware in dieser Zeit einem Dritten zu übereignen, zu verpfänden, als Sicherstellung anzubieten oder sonst wie zu überlassen. Der Kunde ist daher verpflichtet, eine Beschädigung der gekauften Ware, eine auf diese erfolgte Pfändung oder eine Verbringung dieser Ware der Firma BTK sofort anzuzeigen und selbst alles zu unternehmen, wozu er als sorgfältiger Kaufmann bzw. Verwahrer verpflichtet ist, damit die Firma BTK an Ihrem Eigentum keinen Schaden erleidet. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, das Eigentumsrecht der Firma BTK jedem Dritten gegenüber geltend zu machen und die Firma BTK darüber unverzüglich zu verständigen. Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende War auf seine Kosten gegen Maschinenbruch, Feuer und Diebstahl angemessen zu versichern.
  8. LIEFEURNG
    1. Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Firma BTK ist berechtigt, Teil- und Vorlieferungen durchzuführen. Im Falle unvorhergesehener Ereignisse, wie höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik u.a.m. verlängert sich die Lieferung um die Dauer der Verhinderung.
    2. Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers wegen Nichterfüllung des Vertrages besteht nicht.
  9. GEWÄHRLEISTUNG
    1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt zum Zeitpunkt der Gefahrenüberganges zu laufen.
    2. Mängel sind bei sonstiger Verwirkung des Gewährleistungsanspruches unverzüglich geltend zu machen. Das Auftreten von Mängeln berechtigt nicht zu Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teiles hiervon.
    3. Die Verlängerung einer Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein. Verschleißteile fallen nicht unter die Gewährleistung. Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung, oder auf Ersatz unmittelbarer oder mittelbarer Schäden wie Ausfalls- oder Folgeschäden, von Vermögensschäden, nicht erzielten Gewinnen, Zinsverlusten o.ä. sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter, sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn von anderer Seite als durch die Firma BTK Eingriffe an der von Ihr gelieferten Ware ohne Ihre schriftliche Zustimmung vorgenommen werden, oder wenn der Kunde die Vorschriften über die Behandlung des Kaufgegenstandes (Betriebsanleitung) nicht befolgt, oder vorgeschriebene Überprüfungen und Wartungen nicht ordnungsgemäß durchführt oder durchführen lässt.
  10. GERICHTSSTAND, RECHTSORDNUNG
    1. Erfüllungsort ist Mittersill
    2. Gerichtsstand für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht für Mittersill.
    3. Rechtsform: Ges.m.b.H., Sitz Mittersill. UID-Nr.: ATU 33 55 13 04, Firmenbuchnummer FN 77185 h
  11. ALLGEMEINES
    1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen sind von den Vertragsteilen durch eine der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommende und branchenübliche Bestimmung zu schließen.
    2. Die Vertragsteile vereinbaren die Anwendung des Österreichischen Rechts. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird einvernehmlich ausgeschlossen.
    3. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde der Firma BTK umgehend schriftlich bekannt zu geben.
Seite drucken

site by bluechip.at